Abfallentsorgungsgebühren zum 15. Juli fällig
Die zweite Rate der Abfallentsorgungsgebühren für 2026 wird am 15. Juli fällig. Wie der Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Pfaffenhofen (AWP) mitteilt, werden die Gebühren bei bestehenden SEPA‑Lastschriftmandaten wie gewohnt automatisch eingezogen.
Bürgerinnen und Bürger, die erstmals ein SEPA‑Mandat erteilen möchten, können dies schriftlich bis Montag, 6. Juli, beim AWP einreichen. Später eingehende Mandate können für die Fälligkeit am 15. Juli nicht mehr berücksichtigt werden; die Gebühren müssen dann überwiesen werden.
Die Änderung eines bestehenden SEPA‑Mandats ist in der Online‑Verwaltung des AWP unter www.awp-paf.de aus technischen Gründen erst ab Mittwoch, 15. Juli, wieder möglich – dann für künftige Forderungen.
Für Überweisungen ist folgende Bankverbindung zu nutzen: Kontoinhaber: Abfallwirtschaftsbetrieb Pfaffenhofen, Kreditinstitut: Sparkasse Pfaffenhofen a.d.Ilm, BIC: BYLADEM1PAF, IBAN: DE39 7215 1650 0008 0122 70
Bei der Überweisung oder Einzahlung ist stets die auf dem Gebührenbescheid aufgeführte Kundennummer anzugeben, damit die Zahlung korrekt zugeordnet werden kann.
Um Mahngebühren zu vermeiden, wird um die genaue Einhaltung der Zahlungstermine gebeten. Bei Nichteinhaltung werden der geschuldete Betrag zuzüglich der entstehenden Nebenkosten erhoben.
Die Fälligkeit und die Gebührenhöhe ergeben sich aus dem Jahresgebührenbescheid 2026 bzw. den danach ergangenen Gebührenbescheiden.

