Öffentliche Zahlungsaufforderung 2026

Die Gemeindekasse weist auf den nächsten Steuerzahlungstermin hin:

Am 15. Februar werden fällig:

Grundsteuer A und B                     1. Rate 2026

Gewerbesteuervorauszahlung     1. Rate 2026

Am 15. März wird fällig:

Wasserabschlag                 1. Rate 2026

Am 15. April wird fällig:

Hundesteuer                                    2026

Die Fälligkeit der Steuernachzahlungen und sonstigen Abgaben richtet sich nach den Angaben in den jeweiligen Leistungsbescheiden.

Gleichzeitig weisen wir alle Hundehalter auf Ihre Pflicht hin, dass ein Hund, der den 4. Lebensmonat vollendet hat, unaufgefordert bei der Gemeinde Baar-Ebenhausen, Steuerstelle, zur Hundesteuer anzumelden ist.

Es wird ersucht, Zahlungen bargeldlos vorzunehmen, also durch Überweisung auf eines der nachstehenden Konten der Gemeindekasse mit Angabe der FAD-Nr. im Verwendungszweck.

Sparkasse Ingolstadt-Eichstätt

BIC: BYLADEM1ING

IBAN: DE32721500000000301333

Volksbank Raiffeisenbank Bayern Mitte eG

BIC: GENODEF1INP

IBAN: DE10721608180002450496

Steuerpflichtige, die nicht am Abbuchungsverfahren teilnehmen, werden gebeten, ihre Steuerschuld so rechtzeitig zu überweisen, dass die Gutschrift zum

15.02.2026 bzw. für die Hundesteuer zum 15.04.2026

erfolgt.

Die Gemeindekasse ist aufgrund gesetzlicher Bestimmungen verpflichtet, von säumigen Steuerpflichtigen Mahngebühren und Säumniszuschläge zu erheben. Bisherige Barzahler können jederzeit, auch während des Jahres, der Gemeindekasse die Einziehung ihrer Steuerschuld erteilen.

 

Gemeinde Baar-Ebenhausen                            Ludwig Wayand, 1. Bürgermeister