Öffentliche Zahlungsaufforderung 2026
Die Gemeindekasse weist auf den nächsten Steuerzahlungstermin hin:
Am 15. Februar werden fällig:
Grundsteuer A und B 1. Rate 2026
Gewerbesteuervorauszahlung 1. Rate 2026
Am 15. März wird fällig:
Wasserabschlag 1. Rate 2026
Am 15. April wird fällig:
Hundesteuer 2026
Die Fälligkeit der Steuernachzahlungen und sonstigen Abgaben richtet sich nach den Angaben in den jeweiligen Leistungsbescheiden.
Gleichzeitig weisen wir alle Hundehalter auf Ihre Pflicht hin, dass ein Hund, der den 4. Lebensmonat vollendet hat, unaufgefordert bei der Gemeinde Baar-Ebenhausen, Steuerstelle, zur Hundesteuer anzumelden ist.
Es wird ersucht, Zahlungen bargeldlos vorzunehmen, also durch Überweisung auf eines der nachstehenden Konten der Gemeindekasse mit Angabe der FAD-Nr. im Verwendungszweck.
Sparkasse Ingolstadt-Eichstätt BIC: BYLADEM1ING IBAN: DE32721500000000301333 |
Volksbank Raiffeisenbank Bayern Mitte eG BIC: GENODEF1INP IBAN: DE10721608180002450496 |
Steuerpflichtige, die nicht am Abbuchungsverfahren teilnehmen, werden gebeten, ihre Steuerschuld so rechtzeitig zu überweisen, dass die Gutschrift zum
15.02.2026 bzw. für die Hundesteuer zum 15.04.2026
erfolgt.
Die Gemeindekasse ist aufgrund gesetzlicher Bestimmungen verpflichtet, von säumigen Steuerpflichtigen Mahngebühren und Säumniszuschläge zu erheben. Bisherige Barzahler können jederzeit, auch während des Jahres, der Gemeindekasse die Einziehung ihrer Steuerschuld erteilen.
Gemeinde Baar-Ebenhausen Ludwig Wayand, 1. Bürgermeister

